Gültig ab 01.01.2023

Allgemeine Geschäftsbedingungen der RAUDIO.BIZ GmbH

A. Allgemeines/Auftragsgrundlagen

  1. Die RAUDIO.BIZ GmbH (nachfolgend „RAUDIO.BIZ“ genannt), Universitätsstr. 14, D-04109 Leipzig, vermarktet im eigenen Namen und auf eigene Rechnung Medialeistungen für die mit RAUDIO.BIZ kooperierenden Partner (nachfolgend „die Publisher“ genannt). RAUDIO.BIZ sorgt entsprechend für die Ausstrahlung bzw. Schaltung von Werbemitteln in den Radio- und Audioangeboten der jeweiligen Publisher bzw. deren digitalen Angeboten wie beispielsweise Webseiten oder Apps.
  2. Diese AGB gelten für alle Rechtsgeschäfte und Leistungen von RAUDIO.BIZ. Sie gelten zudem für die Auftragsabwicklung und Leistungen durch die Publisher und die im Auftrag von RAUDIO.BIZ tätigen Subunternehmer. Diese AGB gelten jedoch nicht gegenüber Verbrauchern im Sinne des BGB.
  3. Sofern andere AGB nicht ausdrücklich anerkannt werden, sind sie nicht Vertragsinhalt; vielmehr wird auch für die Zukunft ihrer Einbeziehung widersprochen. Die Ausführung von Leistungen durch RAUDIO.BIZ bedeutet keine Anerkennung anderer AGB.
  4. Sämtliche Angebote von RAUDIO.BIZ sind freibleibend, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben.
  5. Ein verbindliches Angebot erfolgt durch die Bestellung des Kunden (Auftrag). Für fernmündlich übermittelte Aufträge trägt der Kunde das Risiko von Übermittlungsfehlern. Ein Vertrag kommt mit der schriftlich erfolgenden Bestätigung des Auftrags durch RAUDIO.BIZ zustande. Die Schriftform umfasst hier ausschließlich E-Mail oder die bei einigen Werbeformen zwingend notwendige personalisierte Nutzung der von RAUDIO.BIZ zur Verfügung gestellten Buchungssysteme über das Internet durch den Kunden. Die Bestätigung gilt ferner als erteilt, insbesondere für Aufträge, die weniger als drei Arbeitstage vor erstmaliger Veröffentlichung bei RAUDIO.BIZ eingehen, wenn mit der Veröffentlichung von Werbemitteln (z. B. Ausstrahlung on Air) begonnen wird.
  6. Soweit der Vertrag ein Dauerschuldverhältnis beinhaltet, kann RAUDIO.BIZ aus nachträglich entstandenen unvorhersehbaren, von RAUDIO.BIZ nicht zu vertretenden und nicht mit vertretbarem Aufwand zu beeinflussenden programmlichen Gründen der Publisher oder wegen einer erheblichen Beeinträchtigung der berechtigten Interessen von RAUDIO.BIZ oder der Publisher den Rücktritt erklären oder fristlos kündigen. Hierüber wird der Kunde unverzüglich unterrichtet. Soweit RAUDIO.BIZ ihre Leistung noch nicht erbracht hat, werden bereits geleistete Zahlungen erstattet. Entfällt in diesem Fall für den Kunden ein berechtigtes Interesse am gesamten Vertrag, erstattet RAUDIO.BIZ geleistete Zahlungen insgesamt. Jegliche weitergehenden Erfüllungs- und Ersatzansprüche sind ausgeschlossen.
  7. Mitarbeiter, Vertreter oder Beauftragte von RAUDIO.BIZ und den Publishern haben nicht das Recht, mündlich verbindliche Zusagen zu treffen, Garantien zu erklären sowie von bestehenden Vereinbarungen oder diesen AGB abzuweichen. Entsprechende Äußerungen werden nur verbindlich, wenn sie von RAUDIO.BIZ schriftlich bestätigt werden.

B. Auftragsinhalt und -abwicklung

  1. Ein Vertrag über Werbung verpflichtet RAUDIO.BIZ, geeignetes Werbematerial des Kunden in der vereinbarten Weise technisch einwandfrei zu veröffentlichen.
  2. Die Produktion von Werbematerial schuldet RAUDIO.BIZ nur bei ausdrücklicher Vereinbarung. Hierfür gelten die Regelungen unter Abschnitt G.
  3. Bei Spotwerbung bezieht sich die Vereinbarung eines Einschaltplans oder Dispositionsschemas auf die Sendestunde, innerhalb der die Werbung nach freiem Ermessen platziert werden kann, soweit keine Sonderplatzierung vereinbart ist. Als Sonderplatzierung gilt als Single- oder Eckspot gebuchte Spotwerbung.

    Wird rollierende Spotwerbung vereinbart, bestimmen RAUDIO.BIZ oder die Publisher die Sendezeiten und -plätze im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen in freiem Ermessen.

    Soweit abweichend von Satz 1 bestimmte Veröffentlichungstermine oder Positionierungen festgelegt wurden, dürfen RAUDIO.BIZ oder die Publisher sie aus sachlich gerechtfertigten Gründen räumlich und/oder zeitlich verschieben, wenn hierdurch nur unerheblich von den vertraglichen Maßgaben abgewichen wird und die Abweichung dem Kunden unter Berücksichtigung seiner mitgeteilten und erkennbaren Interessen zumutbar ist. Unerheblich ist eine zeitliche Verschiebung von weniger als 20 Minuten und/oder eine räumliche Verschiebung im gleichen redaktionellen Umfeld. Mit Sonderplatzierung gebuchte Spotwerbung erfolgt in jedem Fall als solche.

    Bei Werbung innerhalb von Streaming-Angeboten und innerhalb von Podcasts werden geeignete Werbematerialien (z. B. Werbespots) – sofern nicht anders vereinbart – nach Wahl von RAUDIO.BIZ entweder vor der Übermittlung des eigentlichen Streams/Podcast (Pre-Roll) oder als dessen Unterbrechung oder Überlagerung (In-Stream) einzeln oder im Block mit anderen Werbespots zum Nutzer übermittelt. In-Stream-Spots ersetzen ggf. vorhandene Rundfunkwerbung.

    Im Übrigen werden vorbehaltlich ausdrücklicher vertraglicher Vereinbarung ein Konkurrenzausschluss (auch innerhalb von Werbeblöcken oder Websites) bestimmte Veröffentlichungstermine und Positionierungen (z.B. im Rundfunk und in Streams: bestimmte Werbeblöcke, bestimmte Positionen, innerhalb eines Werbeblocks; im Internet Haupt- oder Unterseite, Rubrik, räumliche Anordnung) nicht gewährleistet. Die Angaben von RAUDIO.BIZ sind insoweit unverbindliche Planungsvorgaben. Eine Verlegung von Veröffentlichungsterminen auf Wunsch des Kunden bedarf der Zustimmung von RAUDIO.BIZ in der in Abschnitt A, Ziffer 5 Satz 3 bestimmten Form.

  4. Volumen (z. B. Werbesekunden, Impressions) sind innerhalb desselben Kalenderjahres aufzubrauchen. Der Auftraggeber muss den Einschaltzeitpunkt rechtzeitig mitteilen, damit ein Ausstrahlen bis zum Ende des Kalenderjahres möglich ist.
  5. Bei Sponsoring entscheidet RAUDIO.BIZ – so weit nicht ausdrücklich vereinbart – über Gestaltung und Häufigkeit von Sponsorenhinweisen nach billigem Ermessen. Verschiebung oder Ausfall von Sendungen führen entsprechend zu Verschiebung oder Ausfall von Sponsorenhinweisen. Für kalendermäßig bestimmtes Sponsoring wird keine bestimmte Anzahl von Sendungen und Sponsorenhinweisen vereinbart.
  6. Eine Mitteilung über die Veröffentlichung (z. B. Sendebestätigung) wird nur auf gesonderte Anforderung des Kunden versandt.
  7. Beeinträchtigungen der Veröffentlichung auf einzelnen Sendefrequenzen eines Publishers oder einzelnen Veröffentlichungswegen eines Programms stellen keinen Mangel dar, wenn nicht mindestens 10 % des Hörerkreises mehr als unerheblich betroffen sind. Der Hörerkreis bestimmt sich nach der Reichweite gemäß der letzten Media-Analyse der Arbeitsgemeinschaft Media-Analyse e. V. (ZG ab 14 Jahren, Durchschnittsstunde Montag bis Freitag 06.00 bis 18.00 Uhr).

    Ein von RAUDIO.BIZ zu vertretender Fehler oder Mangel in der Darstellung der Werbemittel liegt nicht vor bei Verwendung einer nicht geeigneten, insbesondere veralteten oder nicht aktualisierten Darstellungssoftware oder Hardware des Empfängers, unvorhersehbaren und nicht zu beeinflussenden Störungen der Kommunikationsnetze anderer Betreiber (z. B. durch unangekündigte Wartung der Sendeanlagen oder Witterung), plötzlichem Rechnerausfall bei Internet-Providern oder Online-Diensten, unvollständigen oder nicht aktualisierten Angeboten auf Proxyservern (Zwischenspeichern) kommerzieller und nicht-kommerzieller Provider und Online-Dienste, Ausfall eines Ad-Servers, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung andauert.

  8. Bei Veröffentlichung von Werbemitteln auf Internetseiten, in Audiostreams, Podcasts, Apps oder sogenannten Sozialen Medien der Publisher gewährleistet RAUDIO.BIZ im Rahmen des üblichen technischen Standards die Datenübertragung zur Anzeige und Wiedergabe der Werbemittel in der vereinbarten Form unter abrufbereiter Vorhaltung der Werbeinhalte auf Servern von RAUDIO.BIZ bzw. den Servern der Publisher oder – soweit vom Kunden vorgegeben – die üblichen Software-Befehle zum Laden der Werbeinhalte von Drittservern. Bestimmte Ad Impressions (tatsächliche Einblendungen) oder Ad Clicks (Klicks auf Werbeinhalte) sind jedoch ebenso wenig vereinbart wie Maßnahmen gegen Unterdrückungssoftware (Werbeblocker) der Nutzer. In technischer Hinsicht kann RAUDIO.BIZ nicht einstehen für unvorhersehbare und nicht von RAUDIO.BIZ zu vertretende technische Störungen (z. B. Leitungs-, Serverausfälle), ungenügende Darstellung durch ungeeignete Darstellungssoft- und/oder -hardware (z. B. veraltete oder ungewöhnliche Browser), unvollständige und/oder nicht aktualisierte Inhalte auf Zwischenspeichern (z. B. Proxyserver) oder die Einhaltung einer bestimmten Zugriffszeit auf die jeweiligen Angebote. Die Nichterreichbarkeit der Werbung in bis zu 5 % der Gesamtzeit gilt nicht als Mangel.
  9. Ist Targeting vereinbart, wird das Werbematerial von RAUDIO.BIZ mit den angegebenen Einschränkungen bei Eintritt der nachfolgend beschriebenen Voraussetzungen zur Anzeige/Wiedergabe beim Nutzer übermittelt:

    •    Beim Geotargeting wird die Werbung dann an einen Nutzer übermittelt, wenn er über eine Einrichtung mit einem IP-Adressraum (z. B. Internetprovider) zugreift, der typischerweise geografisch den Kundenvorgaben (Bundesländer) entspricht. Hierfür ist maßgeblich, ob die individuelle IP-Adresse des Nutzers von dem von RAUDIO.BIZ bzw. dem jeweiligen Publisher genutzten Ad-Server als einschlägig erkannt wird. Weitergehende Maßnahmen oder gar eine Verifizierung der geografischen Herkunft des Zugriffs erfolgen nicht.

    •    Bei Targeting nach Musikaffinität wird die Werbung dann übertragen, wenn ein vom Kunden als relevant ausgewählter Stream an einen Nutzer übermittelt wird.

    •    Beim Targeting nach Endgerätenutzung erfolgt die Übertragung dann, wenn durch die zugreifende Software (z. B. Webbrowser) ein mit der Kundenvorgabe übereinstimmendes Endgerät als zugreifendes Gerät wahrscheinlich ist. Weitergehende Maßnahmen oder gar eine Verifizierung des Endgerätes erfolgen nicht.

    •    Bei anderen Formen des Targetings nutzt RAUDIO.BIZ Technologien, die RAUDIO.BIZ bzw. den Publishern von spezialisierten Partnerunternehmen zur Verfügung gestellt werden. Die Leistung von RAUDIO.BIZ beschränkt sich auf die einwandfreie Einbindung und Anwendung dieser Technologien nach Vorgabe der Partner. Weitergehende Maßnahmen erfolgen nicht, insbesondere kann nicht verifiziert werden, ob die Technologien ganz oder teilweise für die Erreichung der gewünschten Zielgruppe geeignet sind.

  10. Der Kunde hat die Veröffentlichung zu prüfen und Mängel unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von zwei Wochen in Textform anzuzeigen. Ist ein erster Veröffentlichungstermin bereits im Vertrag vereinbart, beginnt die Frist hiermit, sonst nach Erhalt einer Mitteilung über die Veröffentlichung (z. B. Sendebestätigung). Unterlässt der Kunde die Anzeige, so gilt die Leistung von RAUDIO.BIZ als vertragsgerecht, es sei denn, der Mangel war bei der Prüfung nicht erkennbar. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss eine Anzeige nach Satz 1 unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden; anderenfalls gilt die Leistung auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt.
  11. Im Fall eines Mangels oder einer sonstigen Nicht- oder Schlechterfüllung hat der Kunde RAUDIO.BIZ die Möglichkeit zur Nacherfüllung zu gewähren, soweit dies nicht im Einzelfall unzumutbar ist. Nacherfüllung ist hierbei die Veröffentlichung der Werbung in einem vergleichbaren programmlichen Umfeld an vergleichbaren Tagen zu gleichwertiger Tageszeit. RAUDIO.BIZ wird den Nachholtermin rechtzeitig mitteilen. Sollte die Nacherfüllung auch im zweiten Versuch fehlschlagen, hat der Kunde die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
  12. Die der RAUDIO.BIZ zur Verfügung gestellten Kundendaten werden – unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften der Europäischen Datenschutzgrundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie sonstiger gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz – ausschließlich für eine ordnungsgemäße Abwicklung der Aufträge erhoben, verarbeitet und gespeichert. Der Kunde willigt gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen in eine Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der übermittelten und zur Verfügung gestellten Daten durch die RAUDIO.BIZ ein.

C. Werbemittel

  1. Werbemittel im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen können aus einem oder mehreren der nachfolgend genannten Elemente bestehen: Audiospots, Bilder, Texte, Tonfolgen, Bewegtbilder sowie Werbebanner (sensitive Fläche, die beim Anklicken eine Verbindung zu Inhalten herstellt, die unter einer anderen Online-Adresse gespeichert sind, die vom Kunden vorgegeben wird [Link]).
  2. Der Kunde ist für die vollständige Anlieferung vertragsgemäßer und technisch einwandfrei verwertbarer Werbemittel nebst der für die vorgesehene Veröffentlichung notwendigen Informationen (Ton-, Bild- und Textmaterial, Online-Adressen, auf die ein Werbemittel verweisen soll sowie sonstige Inhalte) verantwortlich.

    RAUDIO.BIZ ist nicht verpflichtet, die Qualität des Werbematerials vor der Veröffentlichung zu prüfen. Ist das vom Kunden angelieferte Material technisch mangelhaft, kann dessen Veröffentlichung durch RAUDIO.BIZ unter Angabe der Gründe zurückgewiesen werden. Schadenersatzansprüche können gegenüber RAUDIO.BIZ daraus nicht geltend gemacht werden. Der Kunde hat vielmehr in diesem Fall unverzüglich den Mangel zu beheben oder Ersatz anzuliefern.

  3. Werbemittel, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als solche erkennbar sind, werden als Werbung gekennzeichnet.
  4. Audiospots, deren Ausstrahlung pro Sendesekunde abgerechnet wird, müssen eine Mindestlänge von 15 Sekunden aufweisen. Kürzere Audiospots werden von RAUDIO.BIZ zurückgewiesen oder mit der vorgenannten Mindestlänge abgerechnet. Audiospots, die nach der Anzahl abrechnungsfähiger Werbeanzeigen (Ad Impressions) abgerechnet werden, dürfen eine Länge von 30 Sekunden nicht überschreiten.
  5. Weicht die Wiedergabelänge von Werbemitteln (z. B. Audiospots) von der vereinbarten Länge ab, gilt die tatsächliche Sekundenzahl als Berechnungsgrundlage für Vergütung oder Leistungsumfang (Maßgeblichkeit der Gesamtsekundenzahl), soweit RAUDIO.BIZ das Werbematerial nicht zurückweist.
  6. Werbemittel sind in Dateiform per E-Mail als Datei-Anhang bzw. Download-Link anzuliefern. Bei einzelnen Werbeformen ist die personalisierte Nutzung der von RAUDIO.BIZ zur Verfügung gestellten Buchungssysteme über das Internet durch den Kunden notwendig.

    Audiospots müssen den branchenüblichen Spezifikationen des Rundfunks und der European Broadcasting Union entsprechen (technische Sendbarkeit). Grundsätzlich sind Dateien im unkomprimierten WAV-Format anzuliefern. Alternativ ist eine Anlieferung als MP3 mit einer konstanten Bitrate von mindestens 256 Kbit/s anzuliefern oder als MP4/AAC mit einer Bitrate von mindestens 256 Kbit/s – empfehlenswert ist eine Bitrate von 320 Kbit/s. Die Abtastrate muss in jedem Fall mindestens 44,1 KHz sein, alle Audiodateien müssen in Stereo abgemischt sein.

    Werbebanner (Display-Ads), als animierte und non-animierte Bildanzeigen auf den jeweiligen Internetseiten (Desktop, Tablet oder Mobile) oder in Apps, sind in den Standardgrößen von Google Ads:

    •    Desktop 930×180, 160×600, 300×250, 300×600, 160×600, 1030×90, 728×90

    •    Tablet 300×200, 200×200

    •    Mobile 320×50, 320×100

    als JPG-, PNG-, GIF- oder HTML5-Datei (stets 150 KB oder kleiner) inklusive Angabe der gewünschten Verlinkung anzuliefern. Bestimmte Maßnahmen zur Erzwingung oder Verbesserung der Wiedergabe beim Nutzer werden von RAUDIO.BIZ nicht geschuldet.

    Die Anlieferung von HTML5-Werbemitteln hat als zip-Datei inklusive der betreffenden finalen Skripte zu erfolgen, die alle Elemente des Werbemittels enthält; ausgenommen hiervon ist die Verlinkung zu im Verantwortungsbereich des Kunden liegenden Libraries, Videos oder Fonts. Die betreffende zip-Datei hat eine index.html-Datei als Startpunkt zu enthalten. Clicktags sind korrekt zu konfigurieren (OVK-Standard).

  7. Die Anlieferung nach Ziffer 6. hat spätestens sieben Tage vor dem ersten Ausstrahlungs-/Verbreitungstermin zu erfolgen.
  8. Werbemittel dürfen nicht in Form von Pop-up-, Pop-under- und Layer-Ad-Werbung erscheinen. Die nicht vereinbarte Schaltung berechtigt RAUDIO.BIZ zur Geltendmachung einer zusätzlichen Vergütung gemäß Preisliste der RAUDIO.BIZ. Gleiches gilt für Werbeformen, die darauf angelegt sind, bei oberflächlicher Betrachtung nicht sofort als Werbung erkannt zu werden (z. B. Content-Ad und Clickbait), selbst wenn eine hinreichende Kennzeichnung als Werbung erfolgt.

D. Verwertungsrechte und Verantwortlichkeit für Werbemittel und deren Inhalte

  1. Die Verantwortung für Inhalt und rechtliche Zulässigkeit der angelieferten Werbemittel liegt ausschließlich beim Kunden. Hierzu gehören auch ggf. erforderliche Copyright-Angaben, insbesondere für Bilder (Angabe der Foto-Credits). RAUDIO.BIZ behält sich vor, angelieferte Materialien ohne Copyright-Angaben zurückzuweisen.

    Werbeinhalte müssen den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland (z.B. Jugendschutzgesetz) aller Bundesländer der Bundesrepublik Deutschland, dem Medienstaatsvertrag, den gemeinsamen Richtlinien der Landesmedienanstalten für die Werbung, zur Durchführung der Trennung von Werbung und Programm und für das Sponsoring sowie Teleshopping und sonstigen behördlichen Bestimmungen sowie den anerkannten Verhaltensregeln des Zentralverbandes der Werbewirtschaft e. V. (ZAW) einschließlich des Deutschen Werberates und des Deutschen Datenschutzrates Online-Werbung in der jeweils geltenden Fassung entsprechen. Werbung politischer, weltanschaulicher oder religiöser Art oder entsprechende Aussagen in der Werbung sind unzulässig, soweit keine gesetzliche Verpflichtung zur Veröffentlichung (z. B. Wahlwerbung) besteht.

    RAUDIO.BIZ und den Publishern bleibt vorbehalten, Werbemittel wegen ihres Inhalts oder ihrer technischen Qualität nach einheitlichen sachlich gerechtfertigten Grundsätzen abzulehnen, insbesondere wenn es gegen rechtliche Vorgaben verstößt, die rechtliche Zulässigkeit nicht sicher beurteilt werden kann oder eine Veröffentlichung für RAUDIO.BIZ oder einen Publisher unzumutbar ist. RAUDIO.BIZ ist aber nicht verpflichtet, die Rechtmäßigkeit der vertragsgemäßen Veröffentlichung oder anderweitigen vertragsgemäßen Nutzung zu überprüfen. Die Ablehnung wird dem Kunden unverzüglich unter Angabe der Gründe mitgeteilt. Eventuell aus dieser Ablehnung resultierende Ansprüche gegen RAUDIO.BIZ sind ausgeschlossen.

  2. Der Kunde haftet für die rechtliche Zulässigkeit seiner Werbemittel und seiner Werbeinhalte sowie deren Veröffentlichung. Er garantiert RAUDIO.BIZ, dass die Veröffentlichung und/oder darüber direkt erreichbare Daten oder Websites (z. B. bei Verlinkung) nicht gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter, wie Wettbewerbs-, Marken- und/oder Kennzeichen- sowie Persönlichkeitsrechte verstoßen und/oder allgemein anstößig sind (z. B. rassistische, gewaltverherrlichende, beleidigende Inhalte). Sollte RAUDIO.BIZ trotz einer vertragsgemäßen Veröffentlichung oder anderweitigen vertragsgemäßen Nutzung des Werbematerials von Dritten in Anspruch genommen werden, so stellt der Kunde RAUDIO.BIZ von allen entstehenden Schäden und Kosten frei.
  3. Der Kunde garantiert, dass das Werbematerial und/oder darüber direkt erreichbare Daten oder Websites das Computersystem des Nutzers nicht beschädigen, zum Absturz bringen oder schädliche (z. B. Viren, Würmer, Spyware etc.) und/oder unerwünschte Software ohne ausdrückliche Einwilligung des Nutzers installiert und/oder ausgeführt wird. Sollte dies gleichwohl der Fall sein, stellt der Kunde RAUDIO.BIZ von allen entstehenden Schäden und Kosten frei.
  4. Mit der Übergabe des Werbemittels räumt der Kunde RAUDIO.BIZ sowie den Publishern räumlich unbeschränkte Nutzungsrechte an den Werbemitteln im für die Vertragsdurchführung erforderlichen Umfang ein, insbesondere das Sende-, Weitersende-, Bearbeitungs-, Archivierungsrecht sowie das Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung (auch auf den von RAUDIO.BIZ und/oder auf den von mit RAUDIO.BIZ verbundenen Unternehmen verantworteten Fanpages in sozialen Netzwerken wie Facebook, Instagram, Twitter, TikTok, Youtube usw.). Er berechtigt RAUDIO.BIZ im selben Umfang zur Sendung und Weitersendung des Werbematerials mittels aller bekannten technischen Verfahren, über alle bekannten Formen des Rundfunks einschließlich des Mobilfunks, zur öffentlichen Zugänglichmachung in Online-Medien aller Art (z. B. Internet) in jeder Speicher- und Datenübertragungstechnik sowie zur Übertragung dieser Rechte an beauftragte Dritte und zur Weitergabe an die Publisher.
  5. Das angelieferte Material muss auch die notwendigen GVL/GEMA-Angaben enthalten, insbesondere Produzent, Komponist/Textdichter, Titel, Länge der verwendeten Musik sowie Musik-/Text-Verlag. Der Kunde stellt RAUDIO.BIZ und die Publisher von Forderungen Dritter sowie den Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung frei, die aus unterbliebenen oder unzutreffenden Angaben hergeleitet werden.

E. Preise, Rabatte, Vorkasse und Zahlungsbedingungen

  1. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, beinhaltet die vertraglich geschuldete Vergütung nur die Veröffentlichung von Werbemitteln. Produktionskosten oder sonstige Kosten für die Herstellung von Werbemitteln, insbesondere bei nachträglicher Übernahme der Produktion durch RAUDIO.BIZ, ggf. anfallende urheber- oder leistungsschutzrechtliche Vergütungen an Verwertungsgesellschaften (z. B. GEMA) sowie Umsatzsteuer in jeweiliger gesetzlicher Höhe sind in der Vergütung nicht enthalten und werden dem Kunden zusätzlich in Rechnung gestellt.
  2. Nachlässe, Rabatte und Skonti werden nur gewährt, wenn dies verbindlich vereinbart wurde oder sich dies aus einer in Bezug genommenen Preisliste ergibt. Sonderwerbeformen (Gewinnspiel, Verlosung, Sponsoring u. ä.) werden bei der Rabattierung nicht berücksichtigt. Für Off-Air-Kosten (insbesondere für Personal und Technik) und Produktionskosten werden keine Rabatte gewährt. Konzernrabatt setzt voraus, dass RAUDIO.BIZ eine entsprechende Organschaft nachgewiesen wird.
  3. Es gelten die jeweils zum Zeitpunkt der Auftragserteilung des Kunden gültigen Preislisten.
    Bei unbefristeten oder länger als sechs Monate laufenden Verträgen ist RAUDIO.BIZ frühestens vier Monate nach Vertragsschluss zu einseitigen Preisänderungen entsprechend der dann gültigen Preisliste berechtigt. Solche Preisänderungen werden zum angegebenen Zeitpunkt, frühestens jedoch einen Monat nach Zugang einer entsprechenden Erklärung in der Form von Abschnitt A. Ziffer 7 beim Kunden wirksam. Der Kunde hat in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preiserhöhung, das innerhalb von zehn Tagen nach Zugang des Preiserhöhungsverlangens in Textform ausgeübt werden muss.
  4. Sofern Werbung nach der Anzahl von Ad Impressions abgerechnet wird, wird die Zahl der Ad Impressions in Echtzeit durch eine speziell hierfür vorgesehene Software erfasst. Aus datenschutzrechtlichen Gründen kann diese nur berücksichtigen, ob und wann das Werbematerial (in Dateiform) vollständig an den zugreifenden Nutzer übermittelt wurde. Ein Rückschluss auf den einzelnen Nutzer oder eine Verifizierung der Wiedergabe auf dem Endgerät des Nutzers ist hingegen nicht möglich. Die Ermittlung verbindlicher Ad Impressions auf diesem Weg wird vom Kunden anerkannt. Der Kunde kann die ordnungsgemäße Funktion der Software durch eine zur Verschwiegenheit verpflichtete, sachkundige Person auf eigene Kosten prüfen lassen; offenbaren sich dabei Funktionsmängel der Software gehen diese Kosten (anteilig) zu unseren Lasten.
  5. Die Einschaltpreise für Audiospots ergeben sich grundsätzlich aus dem durch Sekundenvolumen, Häufigkeit und/oder Zeitraum vereinbarten Sendeumfang. Führt die Einschaltung eines vom Kunden überlassenen Audiospots bei Einhaltung von vereinbarter Häufigkeit und/oder Zeitraum zu einer Abweichung vom vereinbarten Sekundenvolumen (z. B. Über-/Unterlänge des Audiospots), wird das tatsächlich erforderliche Sekundenvolumen zur Abrechnung gebracht. Der Kunde kann hiervon abweichende Weisungen in Textform erteilen. Ungeachtet dieser Regelungen beträgt die Mindestberechnung pro Audiospot 15 Sekunden.
    Sofern Audiospots nach der Anzahl der Ad Impressions abgerechnet werden, insbesondere bei vereinbarter Ausstrahlung als Pre-Roll oder In-StreamF in Streaming-Angeboten, gilt Ziffer 4.
  6. Sämtliche Aufträge werden spätestens zum Ende des laufenden Kalenderjahres abgerechnet. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde ein vereinbartes Auftragsvolumen entgegen der Regelung in Abschnitt B. Ziffer 3 bis zu diesem Zeitpunkt nicht eingebucht hat. In diesem Fall ist der Kunde RAUDIO.BIZ zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet, der von RAUDIO.BIZ entweder pauschal mit 30 % des nicht abgerufenen Auftragsvolumens oder konkret unter Darlegung und Beweis der Schadenshöhe berechnet wird. Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
  7. Die vereinbarte Vergütung wird – sofern nicht anders vereinbart – zum Zeitpunkt der Erbringung der Leistung durch die Publisher und Rechnungszugang fällig. RAUDIO.BIZ ist berechtigt, Teilrechnungen über jeweils erbrachte Teile eines Gesamtauftrages zu stellen. Die Bezahlung hat innerhalb von zwei Wochen ab Rechnungsdatum zu erfolgen. Einwendungen gegen die Richtigkeit und Vollständigkeit einer Rechnung sind innerhalb von vier Wochen ab Rechnungszugang in Textform geltend zu machen.
  8. Bei Zahlungsverzug oder berechtigten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Kunden aufgrund nachträglich entstandener Anhaltspunkte kann RAUDIO.BIZ die weitere Leistungserbringung verweigern und von Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen abhängig machen, ohne dass daraus ein Ersatzanspruch des Kunden entsteht. Kommt der Kunde dem nicht innerhalb angemessener Frist nach, darf RAUDIO.BIZ vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz in Höhe des RAUDIO.BIZ entgangenen Gewinns verlangen.
  9. Zahlungen gelten bei Banküberweisungen und Scheckhingabe am Tag der unwiderruflichen Gutschrift des Zahlungsbetrages auf dem Konto von RAUDIO.BIZ als erfolgt. Schecks werden stets nur erfüllungshalber angenommen. Kosten der Einziehung und Einlösung sowie Stornogebühren und andere Bankspesen gehen zu Lasten des Kunden.
  10. Aufrechnungen kann der Kunde nur mit unbestrittenen, schriftlich anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen vornehmen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann RAUDIO.BIZ gegenüber nur ausgeübt werden, wenn der Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
  11. Der Kunde erteilt die Zustimmung, dass ihm die Rechnung in elektronischer Form zugestellt werden kann.

F. Ergänzende Regelungen für Werbung im Fremdinteresse (Werbeagenturen/Werbemittler)

  1. Werbeagenturen/Werbemittler (Agenturen) schließen Verträge mit RAUDIO.BIZ in eigenem Namen und auf eigene Rechnung. Sämtliche Werbetreibende sind namentlich genau zu bezeichnen. RAUDIO.BIZ ist berechtigt, einen Nachweis der Beauftragung zu verlangen und Buchungsbestätigungen auch an den Werbetreibenden weiterzuleiten.
  2. Die Fakturierung erfolgt an die Agentur. RAUDIO.BIZ gewährt bei Nachweis einer fachlichen Beratung des Werbetreibenden einen Rabatt (Agenturrabatt, AE-Provision) von bis zu 15 % (Basis: Netto-Endbetrag nach Abzug von Drittleistungen, Off-Air-Kosten, Kosten der Auftragsproduktion nach Abschnitt G, Gewinnpreisen, Kompensationen und tauschähnlichen Umsätzen). Ein Rechtsanspruch hierauf besteht ohne schriftliche Vereinbarung nicht. Bei Kompensationsgeschäften wird ein solcher Rabatt grundsätzlich nicht gewährt. RAUDIO.BIZ ist berechtigt, die Gewährung des Rabattes von der Vorlage eines Handelsregisterauszugs oder einer Gewerbeanmeldung abhängig zu machen.

    Die teilweise oder vollständige Weitergabe des vorgenannten Rabattes an den Werbetreibenden ist nicht zulässig und berechtigt RAUDIO.BIZ zum Widerruf des Rabattes binnen 14 Tagen nach Kenntniserlangung.

  3. Agenturen treten zur Sicherung der Vergütungsansprüche von RAUDIO.BIZ mit Vertragsschluss ihre Zahlungsansprüche gegen den Werbetreibenden aus dem zugrundeliegenden Werbevertrag an RAUDIO.BIZ ab, was RAUDIO.BIZ hiermit annimmt (Sicherungsabtretung). RAUDIO.BIZ ist berechtigt, die Abtretung dem Werbetreibenden gegenüber offenzulegen, wenn die Vergütungsansprüche von RAUDIO.BIZ nicht innerhalb eines Monats nach Fälligkeit beglichen sind.
  4. Agenturen können für einen Werbetreibenden gebuchte Werbung nicht auf einen anderen Werbetreibenden oder eine andere Agentur übertragen.
  5. Verbundwerbung (Werbematerial enthält Werbung mehrerer Werbetreibender) bedarf der Zustimmung von RAUDIO.BIZ in Schriftform per E-Mail. RAUDIO.BIZ ist zur Erhebung eines Verbundzuschlags in Höhe von 50 % berechtigt.

G. Ergänzende Regelungen für Auftragsproduktion

  1. Soweit keine ausdrücklichen Vereinbarungen in Textform getroffen sind, setzt RAUDIO.BIZ unter Berücksichtigung der Wünsche des Kunden nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) den Umfang der Arbeiten fest. Insoweit entscheidet RAUDIO.BIZ, welche (festen oder freien) Mitarbeiter eingesetzt oder Drittunternehmen beauftragt werden und behält sich einen Austausch jederzeit vor. Die Erklärung des Umfangs erfolgt formlos, in der Regel durch Übersendung der Produktion; der Kunde kann gegen gesonderte Vergütung ein schriftliches Konzept fordern. Er hat bei Einwänden unverzüglich in Textform zu widersprechen.
  2. Mit der Produktion beginnt RAUDIO.BIZ in der Regel unverzüglich. Änderungswünsche nach Produktionsbeginn (z. B. inhaltliche Änderungen, andere Personen, andere klangliche Untermalung) können, auch wenn sie taggleich bei RAUDIO.BIZ eingehen, nur gegen Erstattung der zusätzlichen Kosten ausgeführt werden, soweit sie keine Mangelbeseitigung darstellen.
  3. Der Kunde unterstützt RAUDIO.BIZ bei der Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistungen, indem er

    •    in Textform einen Ansprechpartner mit Mobilfunknummer und E-Mail-Adresse benennt, der erforderliche Entscheidungen selbst treffen oder kurzfristig herbeiführen kann. Dessen ständige Erreichbarkeit muss bei Live- Übertragungen und mobiler Produktion sichergestellt sein,

    •    alle notwendigen Informationen rechtzeitig erteilt und Mitwirkungshandlungen auf eigene Kosten vornimmt,

    •    dafür Sorge trägt, dass mitwirkende Mitarbeiter und andere abzubildende Personen rechtzeitig und für einen angemessenen Zeitraum sowie weitere eigene Mitarbeiter in der zur Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlichen Anzahl zur Verfügung stehen,

    •    vertraglich geschuldete (Ton-, Text- o. ä.) Materialien rechtzeitig und in einem gängigen, verwertbaren Format zur Verfügung stellt und die zur Nutzung dieser Materialien erforderlichen Rechte einholt.

    Bei erheblichen Verzögerungen der Produktion infolge von Verstößen gegen vorgenannte Pflichten können dem Kunden eventuelle zusätzliche Kosten weiterberechnet werden.

  4. Dem Kunden wird die Produktion nach Fertigstellung mit der Aufforderung zur Abnahme übersandt. Beanstandungen müssen unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang in Textform erfolgen, anderenfalls gilt die Produktion als mangelfrei abgenommen, sofern RAUDIO.BIZ den Kunden mit der Übersendung auf diese Rechtsfolge hinweist. Spätere Reklamationen sind dann bei offensichtlichen Mängeln ausgeschlossen.
  5. Von Live-Sendungen darf RAUDIO.BIZ bei unverschuldeten technischen Problemen, z. B. wenn Drittunternehmen die rechtzeitig beauftragte Datenübertragung nicht schalten, einen Live-Mitschnitt fertigen und mit zeitlichem Versatz unverzüglich nachträglich als Ersatzleistung veröffentlichen.
  6. Soweit nicht anders vereinbart, werden dem Kunden ausschließlich folgende einfache Nutzungsrechte eingeräumt:

    •    Recht zur Sendung, Weitersendung und Veröffentlichung im Rahmen der von RAUDIO.BIZ vermarkteten Medialeistungen;

    •    Recht zur öffentlichen Wiedergabe in den Geschäftsräumen des Kunden (nicht: auf Messen, Übersendung an Geschäftspartner oder Dritte, Einstellung ins Internet) unter Einblendung eines Produktionshinweises auf RAUDIO.BIZ.

    Sämtliche weiteren Rechte, insbesondere das Recht zur Bearbeitung und Nutzung in anderen Medien werden nur aufgrund einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung gegen angemessene Vergütung gewährt.

  7. Die Produktion und die zugehörigen Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von RAUDIO.BIZ. Sämtliche Rechteeinräumungen erfolgen unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung der Vergütung von RAUDIO.BIZ. Bis zu diesem Zeitpunkt ist dem Kunden die Nutzung erbrachter Leistungen nur widerruflich gestattet. Bei Verzug ist RAUDIO.BIZ zum Widerruf dieser Gestattung berechtigt.

H. Stornierung, Verschiebung, Änderung

  1. Nachfolgende Regelungen gelten für die Stornierung geschlossener Verträge und/oder vereinbarter Veröffentlichungstermine und -zeiträume sowie für deren Verschiebung, Änderung und Reduzierung. Sofern derartige vom Kunden gewünschte Maßnahmen technisch nicht möglich sind, können hieraus gegen RAUDIO.BIZ keine Ansprüche geltend gemacht werden.
  2. Storniert der Kunde Auftrag oder vereinbarte Veröffentlichungstermine oder -zeiträume – mit Ausnahme von Sonderwerbeformen (hierzu Ziffer 3.) – weniger als vier Wochen vor dem Termin/Zeitraum, kann RAUDIO.BIZ 25 % des stornierten Auftragswertes als Ersatz des Aufwandes in Rechnung stellen. Der Aufwendungsersatz erhöht sich auf 50 %, wenn die Stornierung weniger als zwei Wochen vor dem Termin/Zeitraum und auf 100 %, wenn die Stornierung zu Beginn oder danach erfolgt. Der Kunde kann nachweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist, RAUDIO.BIZ kann einen ggf. höheren Schaden nachweisen.
  3. Storniert der Kunde vereinbarte Veröffentlichungstermine oder -zeiträume von Sonderwerbeformen weniger als acht Wochen vor dem Termin/Zeitraum, so kann RAUDIO.BIZ 25 % des stornierten Auftragswertes als Ersatz des Aufwandes in Rechnung stellen. Der Aufwendungsersatz erhöht sich auf 50 %, wenn die Stornierung weniger als vier Wochen vor dem Termin/Zeitraum und auf 100 %, wenn die Stornierung weniger als zwei Wochen vor dem Termin/Zeitraum erfolgt. Ziffer 2 Satz 3 gilt entsprechend.
  4. Für Verschiebungen und Kürzungen des Veröffentlichungszeitraums sowie für nicht nur unwesentlich verringertes Werbevolumen (z. B. Häufigkeit, Spotlänge) gelten die Regelungen der Ziffern 2 und 3 entsprechend.

I. Haftung und Verjährung

  1. RAUDIO.BIZ haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht bei Übernahme einer Garantie, der Verletzung von Pflichten, auf deren Erfüllung der Kunde in besonderem Maße vertrauen darf (nachfolgend: vertragswesentliche Pflichten) sowie der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit einer Person. Bei leicht fahrlässiger Verletzung vertragswesentlicher Pflichten haftet RAUDIO.BIZ nur in Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens. Ansprüche auf Schadenersatz oder Entschädigung aufgrund von Verstößen gegen Bestimmungen des Datenschutzes bleiben von vorstehenden Einschränkungen unberührt.
  2. Bei Verlust oder Beschädigung der RAUDIO.BIZ übergebenen Werbematerialien und Unterlagen beschränkt sich die Haftung auf den Ersatz der Kosten für die Herstellung einer neuen Kopie.
  3. Sämtliche Ansprüche gegen RAUDIO.BIZ verjähren ein Jahr nach gesetzlichem Verjährungsbeginn, falls nicht gesetzlich eine kürzere Frist bestimmt ist.
  4. Die vorgenannten Einschränkungen gelten auch zugunsten der Organe und Mitarbeiter von RAUDIO.BIZ, der Publisher sowie sonstiger von RAUDIO.BIZ in die Vertragsabwicklung eingeschalteter Dritter.

J. Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Leipzig.

K. Rechtlicher Hinweis zur Verbraucherstreitschlichtung

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nach Abschnitt A Ziffer 2 Satz 3 nicht gegenüber Verbrauchern. Dennoch weist RAUDIO.BIZ darauf hin, dass die EU zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Unternehmern und Verbrauchern ein Onlineverfahren geschaffen hat; Informationen finden Sie unter EU Online-Streitbeilegung. RAUDIO.BIZ nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor Schlichtungsstellen, einschließlich einer Verbraucherschlichtungsstelle gemäß den Regelungen des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes teil und ist hierzu auch nicht verpflichtet.