Gültig ab 01.01.2023
Wird rollierende Spotwerbung vereinbart, bestimmen RAUDIO.BIZ oder die Publisher die Sendezeiten und -plätze im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen in freiem Ermessen.
Soweit abweichend von Satz 1 bestimmte Veröffentlichungstermine oder Positionierungen festgelegt wurden, dürfen RAUDIO.BIZ oder die Publisher sie aus sachlich gerechtfertigten Gründen räumlich und/oder zeitlich verschieben, wenn hierdurch nur unerheblich von den vertraglichen Maßgaben abgewichen wird und die Abweichung dem Kunden unter Berücksichtigung seiner mitgeteilten und erkennbaren Interessen zumutbar ist. Unerheblich ist eine zeitliche Verschiebung von weniger als 20 Minuten und/oder eine räumliche Verschiebung im gleichen redaktionellen Umfeld. Mit Sonderplatzierung gebuchte Spotwerbung erfolgt in jedem Fall als solche.
Bei Werbung innerhalb von Streaming-Angeboten und innerhalb von Podcasts werden geeignete Werbematerialien (z. B. Werbespots) – sofern nicht anders vereinbart – nach Wahl von RAUDIO.BIZ entweder vor der Übermittlung des eigentlichen Streams/Podcast (Pre-Roll) oder als dessen Unterbrechung oder Überlagerung (In-Stream) einzeln oder im Block mit anderen Werbespots zum Nutzer übermittelt. In-Stream-Spots ersetzen ggf. vorhandene Rundfunkwerbung.
Im Übrigen werden vorbehaltlich ausdrücklicher vertraglicher Vereinbarung ein Konkurrenzausschluss (auch innerhalb von Werbeblöcken oder Websites) bestimmte Veröffentlichungstermine und Positionierungen (z.B. im Rundfunk und in Streams: bestimmte Werbeblöcke, bestimmte Positionen, innerhalb eines Werbeblocks; im Internet Haupt- oder Unterseite, Rubrik, räumliche Anordnung) nicht gewährleistet. Die Angaben von RAUDIO.BIZ sind insoweit unverbindliche Planungsvorgaben. Eine Verlegung von Veröffentlichungsterminen auf Wunsch des Kunden bedarf der Zustimmung von RAUDIO.BIZ in der in Abschnitt A, Ziffer 5 Satz 3 bestimmten Form.
Ein von RAUDIO.BIZ zu vertretender Fehler oder Mangel in der Darstellung der Werbemittel liegt nicht vor bei Verwendung einer nicht geeigneten, insbesondere veralteten oder nicht aktualisierten Darstellungssoftware oder Hardware des Empfängers, unvorhersehbaren und nicht zu beeinflussenden Störungen der Kommunikationsnetze anderer Betreiber (z. B. durch unangekündigte Wartung der Sendeanlagen oder Witterung), plötzlichem Rechnerausfall bei Internet-Providern oder Online-Diensten, unvollständigen oder nicht aktualisierten Angeboten auf Proxyservern (Zwischenspeichern) kommerzieller und nicht-kommerzieller Provider und Online-Dienste, Ausfall eines Ad-Servers, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung andauert.
• Beim Geotargeting wird die Werbung dann an einen Nutzer übermittelt, wenn er über eine Einrichtung mit einem IP-Adressraum (z. B. Internetprovider) zugreift, der typischerweise geografisch den Kundenvorgaben (Bundesländer) entspricht. Hierfür ist maßgeblich, ob die individuelle IP-Adresse des Nutzers von dem von RAUDIO.BIZ bzw. dem jeweiligen Publisher genutzten Ad-Server als einschlägig erkannt wird. Weitergehende Maßnahmen oder gar eine Verifizierung der geografischen Herkunft des Zugriffs erfolgen nicht.
• Bei Targeting nach Musikaffinität wird die Werbung dann übertragen, wenn ein vom Kunden als relevant ausgewählter Stream an einen Nutzer übermittelt wird.
• Beim Targeting nach Endgerätenutzung erfolgt die Übertragung dann, wenn durch die zugreifende Software (z. B. Webbrowser) ein mit der Kundenvorgabe übereinstimmendes Endgerät als zugreifendes Gerät wahrscheinlich ist. Weitergehende Maßnahmen oder gar eine Verifizierung des Endgerätes erfolgen nicht.
• Bei anderen Formen des Targetings nutzt RAUDIO.BIZ Technologien, die RAUDIO.BIZ bzw. den Publishern von spezialisierten Partnerunternehmen zur Verfügung gestellt werden. Die Leistung von RAUDIO.BIZ beschränkt sich auf die einwandfreie Einbindung und Anwendung dieser Technologien nach Vorgabe der Partner. Weitergehende Maßnahmen erfolgen nicht, insbesondere kann nicht verifiziert werden, ob die Technologien ganz oder teilweise für die Erreichung der gewünschten Zielgruppe geeignet sind.
RAUDIO.BIZ ist nicht verpflichtet, die Qualität des Werbematerials vor der Veröffentlichung zu prüfen. Ist das vom Kunden angelieferte Material technisch mangelhaft, kann dessen Veröffentlichung durch RAUDIO.BIZ unter Angabe der Gründe zurückgewiesen werden. Schadenersatzansprüche können gegenüber RAUDIO.BIZ daraus nicht geltend gemacht werden. Der Kunde hat vielmehr in diesem Fall unverzüglich den Mangel zu beheben oder Ersatz anzuliefern.
Audiospots müssen den branchenüblichen Spezifikationen des Rundfunks und der European Broadcasting Union entsprechen (technische Sendbarkeit). Grundsätzlich sind Dateien im unkomprimierten WAV-Format anzuliefern. Alternativ ist eine Anlieferung als MP3 mit einer konstanten Bitrate von mindestens 256 Kbit/s anzuliefern oder als MP4/AAC mit einer Bitrate von mindestens 256 Kbit/s – empfehlenswert ist eine Bitrate von 320 Kbit/s. Die Abtastrate muss in jedem Fall mindestens 44,1 KHz sein, alle Audiodateien müssen in Stereo abgemischt sein.
Werbebanner (Display-Ads), als animierte und non-animierte Bildanzeigen auf den jeweiligen Internetseiten (Desktop, Tablet oder Mobile) oder in Apps, sind in den Standardgrößen von Google Ads:
• Desktop 930×180, 160×600, 300×250, 300×600, 160×600, 1030×90, 728×90
• Tablet 300×200, 200×200
• Mobile 320×50, 320×100
als JPG-, PNG-, GIF- oder HTML5-Datei (stets 150 KB oder kleiner) inklusive Angabe der gewünschten Verlinkung anzuliefern. Bestimmte Maßnahmen zur Erzwingung oder Verbesserung der Wiedergabe beim Nutzer werden von RAUDIO.BIZ nicht geschuldet.
Die Anlieferung von HTML5-Werbemitteln hat als zip-Datei inklusive der betreffenden finalen Skripte zu erfolgen, die alle Elemente des Werbemittels enthält; ausgenommen hiervon ist die Verlinkung zu im Verantwortungsbereich des Kunden liegenden Libraries, Videos oder Fonts. Die betreffende zip-Datei hat eine index.html-Datei als Startpunkt zu enthalten. Clicktags sind korrekt zu konfigurieren (OVK-Standard).
Werbeinhalte müssen den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland (z.B. Jugendschutzgesetz) aller Bundesländer der Bundesrepublik Deutschland, dem Medienstaatsvertrag, den gemeinsamen Richtlinien der Landesmedienanstalten für die Werbung, zur Durchführung der Trennung von Werbung und Programm und für das Sponsoring sowie Teleshopping und sonstigen behördlichen Bestimmungen sowie den anerkannten Verhaltensregeln des Zentralverbandes der Werbewirtschaft e. V. (ZAW) einschließlich des Deutschen Werberates und des Deutschen Datenschutzrates Online-Werbung in der jeweils geltenden Fassung entsprechen. Werbung politischer, weltanschaulicher oder religiöser Art oder entsprechende Aussagen in der Werbung sind unzulässig, soweit keine gesetzliche Verpflichtung zur Veröffentlichung (z. B. Wahlwerbung) besteht.
RAUDIO.BIZ und den Publishern bleibt vorbehalten, Werbemittel wegen ihres Inhalts oder ihrer technischen Qualität nach einheitlichen sachlich gerechtfertigten Grundsätzen abzulehnen, insbesondere wenn es gegen rechtliche Vorgaben verstößt, die rechtliche Zulässigkeit nicht sicher beurteilt werden kann oder eine Veröffentlichung für RAUDIO.BIZ oder einen Publisher unzumutbar ist. RAUDIO.BIZ ist aber nicht verpflichtet, die Rechtmäßigkeit der vertragsgemäßen Veröffentlichung oder anderweitigen vertragsgemäßen Nutzung zu überprüfen. Die Ablehnung wird dem Kunden unverzüglich unter Angabe der Gründe mitgeteilt. Eventuell aus dieser Ablehnung resultierende Ansprüche gegen RAUDIO.BIZ sind ausgeschlossen.
Die teilweise oder vollständige Weitergabe des vorgenannten Rabattes an den Werbetreibenden ist nicht zulässig und berechtigt RAUDIO.BIZ zum Widerruf des Rabattes binnen 14 Tagen nach Kenntniserlangung.
• in Textform einen Ansprechpartner mit Mobilfunknummer und E-Mail-Adresse benennt, der erforderliche Entscheidungen selbst treffen oder kurzfristig herbeiführen kann. Dessen ständige Erreichbarkeit muss bei Live- Übertragungen und mobiler Produktion sichergestellt sein,
• alle notwendigen Informationen rechtzeitig erteilt und Mitwirkungshandlungen auf eigene Kosten vornimmt,
• dafür Sorge trägt, dass mitwirkende Mitarbeiter und andere abzubildende Personen rechtzeitig und für einen angemessenen Zeitraum sowie weitere eigene Mitarbeiter in der zur Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlichen Anzahl zur Verfügung stehen,
• vertraglich geschuldete (Ton-, Text- o. ä.) Materialien rechtzeitig und in einem gängigen, verwertbaren Format zur Verfügung stellt und die zur Nutzung dieser Materialien erforderlichen Rechte einholt.
Bei erheblichen Verzögerungen der Produktion infolge von Verstößen gegen vorgenannte Pflichten können dem Kunden eventuelle zusätzliche Kosten weiterberechnet werden.
• Recht zur Sendung, Weitersendung und Veröffentlichung im Rahmen der von RAUDIO.BIZ vermarkteten Medialeistungen;
• Recht zur öffentlichen Wiedergabe in den Geschäftsräumen des Kunden (nicht: auf Messen, Übersendung an Geschäftspartner oder Dritte, Einstellung ins Internet) unter Einblendung eines Produktionshinweises auf RAUDIO.BIZ.
Sämtliche weiteren Rechte, insbesondere das Recht zur Bearbeitung und Nutzung in anderen Medien werden nur aufgrund einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung gegen angemessene Vergütung gewährt.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Leipzig.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nach Abschnitt A Ziffer 2 Satz 3 nicht gegenüber Verbrauchern. Dennoch weist RAUDIO.BIZ darauf hin, dass die EU zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Unternehmern und Verbrauchern ein Onlineverfahren geschaffen hat; Informationen finden Sie unter EU Online-Streitbeilegung. RAUDIO.BIZ nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor Schlichtungsstellen, einschließlich einer Verbraucherschlichtungsstelle gemäß den Regelungen des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes teil und ist hierzu auch nicht verpflichtet.
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